Baurecht:
- Die jeweilige Kommune legt in ihren Bebauungsplänen fest, wo Ferienimmobilien erlaubt sind
- Mit einer Baugenehmigung zu reinen Wohnzwecken ist die Nutzung der Räumlichkeiten als Ferienwohnung nicht abgedeckt
- Eigentümer muss Baugenehmigung des örtlichen Bauamts einholen, wenn die Unterkunft, mit und ohne bauliche Veränderungen in eine Ferienunterkunft umgewandelt werden soll.
Zweckentfremdung:
- Prüfen, ob in der Kommune ein Zweckentfremdungsverbot gilt (detaillierte Auflistung der einzelnen Bundesländer, welche in Erfahrung zu bringen sind s.u.)
- Wenn Verbot vorliegt: Genehmigungsantrag zur Kurzzeitvermietung von Ferienwohnungen stellen. Der Antrag ist in der Regel kostenlos und wird online erstellt
- Erste nach Erhalt der Wohnraum-ID dürfen die Wohnungsinserate auf Buchungsportalen veröffentlicht werden. Die Nummer muss im Anzeigentext eingefügt werden
Umsatzsteuerpflicht:
- Besteht ab Einnahmen über 22.000 Euro pro Jahr
- Vermietungen ab 6 Monaten sind grundsätzlich umsatzsteuerfrei
- Wenn man oben genannten Betrag überschreitet muss man auf Rechnungen die Mehrwertsteuer ausweisen
Gewerbe(-Steuerpflicht):
- Besteht ab Einnahmen über 24.500 Euro pro Jahr
- Grundsätzlich ist jeder Gastgeber verpflichtet, seine Vermietung dem örtlichen Gewerbeamt anzuzeigen – das Gewerbeamt prüft dann, ob ein Gewerbe anzumelden ist
Melderecht und -Pflicht:
- Jeder Gastgeber verpflichtet, für den Gast einen Meldeschein für Beherbergungsbetriebe auszustellen
- Gast muss diesen bei der Ankunft unterschreiben
- Meldeschein muss ein Jahr aufbewahrt werden und spätestens nach Ablauf weiterer drei Monate vernichtet werden
- Verfügt die Beherbergungsstätte mehr als 10 Betten, ist der Gastgeber nach dem Beherbergungsstatistikgesetz zudem verpflichtet, die Daten an das statistische Landesamt zu melden.
Abgaben:
- Je nach Kommune werden evtl. örtliche Abgaben (Kurtaxe) auf private Übernachtungen fällig
- Muss vom Gastgeber gezahlt werden, kann aber auf den Gast umgelegt werden
- Sollten bei Neuaufnahme von Kommunen bei der Vertriebs- und Onboardingmaßnahme in Erfahrung gebracht werden, da diese Kosten in den Inseraten transparent widergespiegelt werden müssen.
Haftung:
- Vermieter hat die Pflicht sicherzustellen, dass von der Immobilie keine Gefahr ausgeht (Verkehrsicherungspflicht) -> Räum- und Streupflicht / Instandhaltung der Immobilie / Sicherheitseinrichtungen wie Feuerlöscher, Rauchmelder oder Erste-Hilfe-Kasten
- Vermieter muss die Wohnung so anbieten wie ausgeschrieben und im einwandfreien Zustand (Vertragspflicht)
- Vermieter muss über bestimmte Gegebenheiten der Wohnung oder des Grundstücks informieren (Informationspflicht) -> Baulärm oder geplante Renovierungsarbeiten
- Anfallende Nebenkosten müssen transparent aufgelistet und ersichtlich sein (Nebenkosten)
Anmeldepflicht bei Nutzungsänderungen von Wohnraum:
- Sobald man Wohnraum als Ferienhaus oder Ferienwohnung vermietet, ändert sich in der Regel auch die Nutzungsart des Gebäudes oder der jeweiligen Wohnung. Man ist verpflichtet, diese Nutzungsänderung der zuständigen Behörde mitzuteilen.
Bauvorschriften:
- Einzelzimmer nicht kleiner als 8m²
- Doppelzimmer nicht kleiner als 12m²

